Maximal 8 Stunden pro Tag (kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird).
Ab 6 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 30 Minuten Pause
Ab 9 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 45 Minuten Pause
Die Pause kann in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Die Pausenzeit muss im Voraus feststehen und darf nicht am Arbeitsplatz verbracht werden.
Nach Feierabend müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn liegen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 2019) und der folgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 2022) besteht in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitszeiten lückenlos erfasst werden.
Die genaue Umsetzung (z. B. digitale Zeiterfassung, Stundenzettel) ist noch nicht gesetzlich konkretisiert, aber eine gesetzliche Anpassung wird erwartet.